Wasserrutschen sorgen in Freibädern für jede Menge Spaß. Damit das so bleibt, müssen sie regelmäßig gewartet und geprüft werden. Im Interview, welches der TÜV-Nord durchgeführt hat, erklärt der Experte Frank Rohland, wie eine solche Inspektion von Wasserrutschen abläuft.
Wasserrutschen sorgen in Freibädern für jede Menge Spaß, damit das auch so bleibt sorgt die die DIN EN 1069:2010. Sie beinhaltet Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Anlagen und hält die dafür nötigen technischen Anforderungen an Wasserrutschen fest.
(Bild: Pixabay)
Die Grundlage für eine Wartung bildet die DIN EN 1069:2010. Sie beinhaltet Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Anlagen und hält die dafür nötigen technischen Anforderungen an Wasserrutschen fest.
Wie oft werden Wasserrutschen kontrolliert?
Um eine ständige Sicherheit von Wasserrutschen zu gewährleisten, muss die Anlage laut Vorgabe ein Mal im Jahr geprüft werden. Mindestens alle drei Jahre ist zusätzlich eine praktische Prüfung mit ausführlichen Rutschtests erforderlich. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen ist der Betreiber angehalten, seine Anlage selbst regelmäßig zu kontrollieren. „Neben einer täglichen Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden sollte der Betreiber alle ein bis drei Monate eine ausführliche Inspektion durchführen
Wer darf eigentlich prüfen?
Die jährliche Inspektion wird durch eine von Hersteller und Betreiber unabhängige Prüfinstanz, wie zum Beispiel TÜV Nord, durchgeführt. Sollte eine praktische Prüfung erforderlich sein, wird diese von einem Rutschenprüfer mit den notwendigen Fachkenntnissen und Erfahrungen im Bereich Wasserrutschen vorgenommen.
Was wird alles geprüft?
Bei sämtlichen Prüfungen werden besonders schadensanfällige Stellen inspiziert. Dazu gehören unter anderem die Rutschoberfläche, auf der Nutzer ins Wasserbecken rutschen, und die Verbindungsstellen, die die einzelnen Bauteile zusammenhalten. Auch die Standsicherheit und mögliche Verschleißerscheinungen werden kontrolliert. Bei der gesetzlichen Inspektion durch einen externen Prüfer wird darüber hinaus begutachtet, ob die einzelnen Teile vollständig und im Originalzustand sind. Die Wasserfließmenge ist ebenfalls ein wichtiges Prüfkriterium: Zu wenig Fließwasser kann in ungünstigen Fällen dazu führen, dass die rutschenden Personen zusammenstoßen oder sich Hautverletzungen zuziehen.
Was passiert, wenn eine Wasserrutsche die Prüfung nicht besteht?
Am Ende einer Prüfung wird ein abschließendes Protokoll angefertigt, in dem die Ergebnisse sowie mögliche Defizite der Anlage mit entsprechenden Bildern dokumentiert werden. Ergeben sich daraus sicherheitstechnische Bedenken, die Rutsche weiterzubetreiben, wird sie bis auf weiteres stillgelegt. Der Betreiber erhält dann Zeit, die Mängel zu beheben. In einer erneuten Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage wieder zur Nutzung freigegeben werden kann.
(jup)
Der TÜV-Nord hat dieses Interview der Redaktion konstruktionspraxis zum Abdruck bereitsgestellt.
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Stand vom 15.04.2021
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