Lasttragende 3D-gedruckte Bauteile müssen zuverlässig den erforderlichen Belastungen standhalten. Ein Nachweis über die Materialeigenschaften ist Pflicht. TÜV Nord und Additive Marking bieten dafür nun digitale Baupläne für Fertigungsbegleitproben an, die mitgedruckt und dann zerstörend geprüft werden können.
Im Zugversuch und mit weiteren Prüfungen wird ermittelt, wie belastbar das gedruckte Material tatsächlich ist.
(Bild: TÜV Nord)
Additiv gefertigte Produkte müssen wie konventionell hergestellte Bauteile so ausgelegt werden, dass sie sicher und zuverlässig den erforderlichen Belastungen standhalten. Für die Qualitätssicherung werden genaue Aussagen über die vom Material ertragbaren Spannungen benötigt. Das ist jedoch für kleinere und mittlere 3D-Druck-Dienstleister oft schwierig.
Druckfertig konfigurierte Prüfkörper-Baupläne
Einen solchen Nachweis zur Qualitätssicherung ermöglicht nun eine neue Kooperation von TÜV Nord mit Additive Marking, einem Start-up für die rückverfolgbare Kennzeichnung von 3D-gedruckten Bauteilen: Über den Webshop iam-approved.com erhalten 3D-Druck-Dienstleister individuell markierte Fertigungsbegleitproben zur Ermittlung der Materialeigenschaften als digitale Baupläne in Form von STL-Files. Die Dateien der Prüfkörper sind druckfertig konfiguriert und werden dem zu prüfenden Produktionslauf einfach hinzugefügt. Nach der Fertigung können die Begleitproben direkt an TÜV Nord zur Prüfung gesendet werden.
Das TÜV Nord Institut für Materialprüfung ermittelt dann die Materialkennwerte nach international anerkannten Normen, zum Beispiel über Zugversuche gemäß DIN EN ISO 6892-1 oder Kerbschlagbiegeversuche nach DIN EN ISO 148-1 und stellt die Ergebnisse in digitaler Form bereit.
Automatisierte und eindeutige Kennzeichnung der Proben
Materialprobe mit eindeutig rückverfolgbarem Data Matrix Code
(Bild: TÜV Nord)
Laut TÜV Nord liegt der entscheidende Vorteil in der automatisierten und eindeutigen Kennzeichnung der Proben im Moment ihrer Entstehung. Mit den serialisierten und eindeutig rückverfolgbaren Fertigungsbegleitproben soll der sonst übliche zeitintensive und fehleranfällige manuelle Kennzeichnungsaufwand vollständig entfallen, sowohl für den 3D-Druck-Dienstleister als auch später im Testlabor.
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Stand vom 15.04.2021
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