Automatica 2016 Kollaborierenden Robotern auf die Finger schauen
Auf der Automatica in München zeigte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, was bei der Einrichtung eines Mensch-Roboter-Systems zu beachten ist. Welche Drücke und Kräfte ein Roboter ausüben darf, kann mit einem überarbeiteten Messverfahren vom Anwender selbst geprüft werden.
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„Ein Mensch merkt sofort, wenn irgendetwas zu viel Druck auf ihn ausübt. Beim Kollegen Roboter muss hingegen die Sensibilität erst programmiert werden.“ Mit diesen Worten beschreibt Christoph Meyer, Mitarbeiter im Sachgebiet Maschinen, Anlagen und Fertigungsautomation des Fachbereichs Holz und Metall, den Ausgangspunkt für die Konzeption eines neuen Messverfahrens mit passendem Gerät.
Kollaborierende Roboter müssen sensibilisiert werden
Im Gegensatz zu herkömmlichen Schutzeinrichtungen wie Schutzzäunen kann es bei der Zusammenarbeit zwischen einem Menschen und einem kollaborierenden Roboter zu Berührungen und Zusammenstößen kommen. Deshalb dürfen kollaborierende Roboter bestimmte Grenzwerte für Kräfte und Drücke nicht überschreiten. Im Roboterarm sind zwar Sensoren eingebaut, die durch die Veränderung des elektrischen Feldes erkennen, wenn sich eine menschliche Hand nähert und vor einer Berührung den Roboterarm stoppen – Meyer nennt diese jedoch eine reine „Komfortfunktion“.
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Roboter
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Bei der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter muss gewährleistet sein, dass die bei einer Kollision ausgelösten Drücke und Kräfte nicht zu Verletzungen führen können – und um das sicher zu testen, stellte Meyer ein Messverfahren vor, das alle notwendigen Daten dazu liefern soll. Das verwendete Messgerät von GTE soll zudem auf den Praxiseinsatz im Unternehmen vor Ort zugeschnitten sein.
Kollaborierende Roboter sicherer als herkömmliche Schutzsysteme
Stellt das Messgerät fest, dass der Roboterarm zu viel Kraft oder Druck ausübt, kann der Anwender die Applikation nachjustieren, indem er etwa die Geschwindigkeit des Roboters verringert oder passive Schutzeinrichtungen wie Polster am Roboterarm nachrüstet. Meyer hält kollaborierende Roboter prinzipiell für sicherer als herkömmliche Schutzeinrichtungen wie Schutzzäune, denn Schutzzäune können leicht manipuliert werden.
Die unter anderem von Meyer erarbeitete ISO TS 15066 bestimmt die Sicherheitslimits, um ein kollaborierendes Robotersystem sicher zu gestalten. Dazu gehört die Begrenzung der Geschwindigkeit, der Kraft, des Drucks und des Bewegungsbereichs. Eine Tabelle führt im Detail auf, mit wie viel Druck und Kraft der Roboter welche Körperregion des Werkers berühren darf, ohne dass der Werker Schaden nimmt. Der Hals und die Augen sind aus dieser Tabelle ausgenommen, da aufgrund der hohen Empfindlichkeit bei einer Kollision kein Schutz gewährt werden kann. Somit muss bei einem kollaborierenden System berücksichtigt werden, dass der Arbeiter weder mit dem Kopf noch mit dem Hals in die Bewegungsbahn des Roboters geraten kann. Bisher, so fasst Meyer positiv zusammen, gab es noch keine meldepflichtigen Unfälle bei der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter.
konstruktionspraxis auf der Automatica 2016
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Automatica 2016
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Neuanschaffung muss gründlich überdacht werden
Dennoch muss der Anwender immer abwägen, ob ein solches System für seine Applikation sinnvoll ist. Arbeitet der Roboter beispielsweise mit scharfkantigen oder schweren Werkstücken, ist er für eine Kollaboration nicht geeignet, da die Gefahr des Werkstückes auch durch die Begrenzung des Drucks oder der Geschwindigkeit nicht genommen werden kann.
„Eine Neuanschaffung sollte immer gründlich vorbereitet sein und die Anforderungen nebst eventueller Erweiterungsmöglichkeiten sollten präzise für den Hersteller formuliert werden“, sagt Meyer. Gleichzeitig müsse der Käufer die Verwendungsgrenzen der Maschine beachten und sich mit dem Hersteller abstimmen. Das gelte auch im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Betriebsarten, die meist bei der Investition aus dem Blick geraten. Ebenso sollte das Unternehmen die späteren bedienenden Personen eng in diese Absprachen mit einbeziehen, denn der Mitarbeiter muss immer geschult sein, sonst ist eine Zusammenarbeit nicht sicher.
konstruktionspraxis auf der Automatica 2016
Auf der Automatica boten die Fachleute der BGHM auch Beratungen zur Prüfung und Zertifizierung von Werkzeugmaschinen weiterer Industrieroboter oder Teilaspekten der Maschinen wie sicherheitsbezogene Steuerungen an. Gleichzeitig konnten sich Standbesucher informieren, welche Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie zu beachten sind, was beim Inverkehrbringen neuer Maschinen umgesetzt werden muss und welche formalen Anforderungen eine CE-Kennzeichnung beinhaltet.
Wissenschaftliches Messgerät praxistauglich gemacht
Als Grundlage für das Messgerät diente eine Entwicklung des Instituts für Arbeitsschutz, die jedoch für einen wissenschaftlichen Nutzerkreis konzipiert war. „In der Praxis – also vor Ort im Betrieb – benötigt man einige dieser Messfunktionen nicht oder in reduziertem Umfang. Auf der Grundlage vieler Erfahrungen in BGHM-Mitgliedsbetrieben haben wir das Verfahren mitsamt Gerät kompakter gestaltet. Jetzt lässt es sich in optimierter Form auf die praktischen Anforderungen zur Einrichtung des Roboters im Betrieb anwenden“, erklärt Meyer. (kj)
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