Maschinenrichtlinie EU-Kommision stuft Maschinenrichtlinie als zweckmäßig ein
Die Europäische Kommission hat die Maschinenrichtlinie evaluiert. Jetzt liegen die Ergebnisse vor: Die EU-Kommission stuft die MRL auch in Zeiten der Digitalisierung als zweckmäßig ein.
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Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Maschinenrichtlinie vorgelegt. „Wir freuen uns, dass die EU-Kommission die Maschinenrichtlinie auch in Zeiten der Digitalisierung als zweckmäßig einstuft“ sagt Naemi Denz, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung. „Der technologieneutrale und zeitlose Regulierungsansatz der Richtlinie ermöglicht Maschinenbauern, auch künftig den Fokus auf das Wesentliche zu legen: innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Der Stand der Technik wird in der Maschinenrichtlinie mit Hilfe von achthundert Normen abgebildet, statt in kleinteiligen Einzelgesetzen statische Grenzwerte festzulegen – ein stabiler Rechtsrahmen ist das Ergebnis.
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Die zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska kündigt gleichzeitig den Start einer Studie zu neuen Technologien, zum Beispiel der Mensch-Roboter-Kollaboration, an. „Die Mensch-Roboter-Kollaboration gehört zu den Technologien, die schon heute von der Maschinenrichtlinie rechtlich abgedeckt werden“, reagiert Naemi Denz auf die Ankündigung.
„Ob ein Roboter ohne physischen Käfig, dafür aber mit neuester Sensortechnik zum Einsatz kommt, ist im Prinzip unerheblich.
In beiden Fällen fordert die Maschinenrichtlinie, eine Risikobeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.“
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