Zuhaltung Elektromechanische Zuhaltungen im praktischen Einsatz

Redakteur: Jan Vollmuth

Mit einer elektromechanischen Zuhaltung für den Personenschutz lässt sich eine Schutztür in jedem Performance Level (PL) nach EN ISO13849-1 absichern – eine moderne Zuhaltung mit integrierter Elektronik muss nicht sein. Benötigt wird nur die richtige Schaltungstechnik und die korrekte Auswahl der Sicherheitsbauteile.

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Übersicht aus dem Programm an elektromechanischen Sicherheitsschaltern mit Zuhaltung von Euchner.
Übersicht aus dem Programm an elektromechanischen Sicherheitsschaltern mit Zuhaltung von Euchner.
(Bild: Euchner)

Elektromechanische Zuhaltungen sind bewährte Sicherheitsbauteile, um Gefahrenstellen an einer Maschine abzusichern. Da mit diesen Sicherheitsbauteilen der Zugang zur Gefährdung verhindert, und zudem auch noch die Bearbeitung in der Maschine gegen eine Unterbrechung geschützt wird, ist die klassische Zuhaltung auch heute noch eine gerne und häufig genutzte Sicherheitsmaßnahme für Maschinen und Anlagen.

Norm unterscheidet zwei Arten von Zuhaltungen

Die neue EN ISO14119 unterscheidet deshalb in zwei unterschiedliche Arten von Zuhaltungen, die Prozessschutzzuhaltung und die Personenschutzzuhaltung. Erstere dient nur dazu, den Arbeitsprozess nicht zu unterbrechen. Hier werden an die Sicherheitstechnik bezüglich der Zuhaltefunktion keine Anforderungen gestellt. Jedoch müssen zumindest alle Anforderungen an eine Verriegelungseinrichtung erfüllt werden. Die Maschine muss also nicht beim Öffnen der Zuhaltung sicher stoppen, sondern erst beim Öffnen der Schutztür. Zuhaltungen für den Personenschutz verhindern, dass Personen eine Maschine betreten können, solange die Gefährdung nicht beseitigt ist. Die Maschine muss bereits beim Entriegeln der Zuhaltung sicher stehen.

Vier Prinzipien möglich

An diese Sicherheitsbauteile werden verschiedene normative Anforderungen gestellt. Die erste Forderung ist natürlich die, dass die Stellung der Zuhaltung sicher überwacht wird. Eine weitere Forderung betrifft das Zuhaltungsprinzip. Die Norm unterscheidet vier verschiedenen Prinzipien. Zwei davon sind für Personenschutzzuhaltungen geeignet:

  • Die erste dieser beiden Möglichkeiten ist das Prinzip "Federkraft betätigt, Energie ein entsperrt". Hierbei wird mit einer mechanischen Feder das Sperrmittel in die zugehaltene Stellung gebracht und durch Anlegen von Energie mit einem Hubmagneten die Zuhaltung entsperrt. Die Tür bleibt damit bei vollständiger Abschaltung einer Maschine sicher zugehalten, sofern die Schutzeinrichtung geschlossen war. Die Maschine kann dann nicht betreten werden. Falls es notwendig sein sollte, dass die Maschine auch in dieser Situation, z.B. für eine Reinigung, geöffnet werden muss, sieht die EN ISO14119 vor, dass entweder zusätzliche Entriegelungsmöglichkeiten angebracht werden oder aber ein anderes Prinzip verwendet wird.
  • Ein weiteres Prinzip, das für eine Zuhaltung mit Personenschutzfunktion möglich ist, lautet "Energie ein entsperrt, Energie ein zugehalten". Bei dieser Art Zuhaltungen verbleibt das Sperrmittel in der Stellung, in der es bei Abschalten der Spannungsversorgung ist und ändert den Status nicht. Solche Zuhaltungen sind als sogenannte bistabile Versionen, wie z.B. das Modell STP-BI, von Euchner bereits seit Jahren erhältlich.

In der Praxis wird häufig auch dann, wenn Prozessschutz ausreichend ist, auf das Öffnen der Zuhaltung hin die Maschine angehalten. Die Forderung nach einem der obigen Prinzipien muss in diesem Fall jedoch nicht erfüllt werden. Die beiden weiteren möglichen Prinzipien sind "Energie ein betätigt, Federkraft entsperrt" und "Energie ein betätigt, Energie aus entsperrt". Bei diesen beiden Prinzipien ist es bei Abschalten der Maschine oder Stromausfall möglich, die Tür zu öffnen und somit sind Reinigungs- und Servicearbeiten sehr einfach möglich.

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