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Arbeitsrecht Diensthandy – die wichtigsten rechtlichen Fragen
Darf ich mein Diensthandy auch im Ausland nutzen? Kann ich ohne Bedenken Whatsapp installieren? Und wer bezahlt, wenn das Handy kaputtgeht? Rechtsanwalt Dirk Kolata beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Nein, Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Diensthandy – das gilt selbst dann, wenn Kollegen in ähnlichen Positionen bereits eines besitzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn das Diensthandy Teil des Arbeitsvertrages ist. Oder wenn andere Regelungen, wie beispielsweise eine Betriebsvereinbarung, den Anspruch auf ein Diensthandy beinhalten. Eine weitere Ausnahme bilden die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses: So müssen auch Mitarbeiter ein dienstliches Mobiltelefon erhalten, die ihre Tätigkeit sonst nicht ausführen könnten.
Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy auch privat nutzen?
Mitarbeiter dürfen ihr Diensthandy nur dann privat nutzen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt hat. Dies kann zum Beispiel durch eine entsprechende Regelung in einer Nutzungsvereinbarung geschehen. Fehlt eine solche Erlaubnis, darf der Arbeitnehmer das Handy nicht privat nutzen.
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